Fair Play bei der Bayka Color Whistleblower- / Hinweisgeberschutz
gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Sie haben Kenntnis oder Verdacht auf einen tatsächlichen oder potenziellen Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften, der mit der
- Bayerische Kabelwerke AG
- Berliner Glasfaserkabel GmbH
- Bayka Berlin GmbH oder
- Bayka Color Farbkonzentrate GmbH
zusammenhängt oder von einem Lieferanten dieser Unternehmen verursacht wurde?
Der direkte Weg führte nicht zum Erfolg?
Dann melden Sie es hier:
Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen anonym zu melden. Das Meldesystem wird von dem unabhängigen Unternehmen People Intouch bereitgestellt.
Beispiele von Gründen für Beschwerden
- Bestechung und Korruption
- Diebstahl
- Erhebliche negative Auswirkungen auf die Natur, wie Umweltverschmutzung, Ökosystemzerstörung und Entwaldung
- Handlungen, die Menschenrechte verletzen, etwa durch Kinderarbeit, Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei
- Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Verletzung der vereinbarten Arbeitszeiten
- Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung
Voraussetzungen für eine gerechtfertigte Beschwerde
- Richtigkeit der Angaben
- keine Lösung über normale Gesprächskanäle möglich (Vorgesetzte, Personalwesen, Betriebsrat …)